Jan Manshardt
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

030 / 308 723 06

Versicherungsrecht – den Schaden begrenzen

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gern in allen Angelegenheiten des Versicherungsrecht. Grund für eine rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich, ist meist ein Schadensfall, bei dem die Regulierung nicht wie erwartet stattfindet.

Wir vertreten hauptsächlich Versicherungsnehmer, privat oder gewerblich, die Ansprüche gegen Versicherer geltend machen möchten. Aber auch Versicherungsmakler und -vertreter gehören zu unseren Klienten.

Die Überprüfung von Vertragstexten und Vertriebsunterlagen stellt die Basis für alle weiteren Maßnahmen dar. Hier ermitteln wir für Sie, in wieweit die Vertragsbedingungen auf Ihren konkreten Schadensfall Einfluss nehmen oder ob die aktuelle Rechtssprechung Ihren Fall begünstigt.

Unsere Leistungen im Versicherungsrecht

  • Beratung
    Wir beraten Sie in allen Vertragsangelegenheiten, prüfen Vertragstexte, geben Ratschläge zu Konditionen und individuellen Verabredungen.
  • außergerichtliche Betreuung
    Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit den Versicherern sowie Betreuung bei wiederkehrenden versicherungsrechtlichen Vorgängen, z.B. bei industriellen oder gewerblichen Versicherungen, die objektweise bearbeitet werden.
  • Forderungen geltend machen
    Bei Zahlungsverweigerung oder zu geringer Zahlungsbereitschaft der Versicherer übernehmen wir die fristgerechte und begründete Einforderung des maximalen Versicherungsbetrags. Die Kommunikation mit dem Versicherer über einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht reduziert Formfehler und Fristverletzungen auf ein Minimum.
  • gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen
    Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, setzen wir Ihre Forderungen auch gerichtlich durch, von der Klageeinreichung bis hin zum Prozess.

Ganzheitlich über mehrere Fachbereiche hinweg

Die Nähe zum Vertragsrecht, zur Schadensregulierung z.B. aus dem Verkehrsrecht, zum Arbeitsrecht und zum allgemeinen Zivilrecht macht das Versicherungsrecht zu einem sehr komplexen Rechtsgebiet.

Diese verwandten Bereiche werden in unserer Kanzlei tagtäglich durch unsere Fachanwälte und spezialisierten Rechtsanwälte bearbeitet, so dass wir für Sie neben dem Versicherungsrecht selbst, auch alle begleitenden Aspekte auf hohem Niveau betreuen können.

Versicherungsarten

Grundsätzlich kann man die Arten von Versicherungen in drei Hauptkategorien einteilen. Wir beraten und vertreten Sie gern in jeder dieser Kategorien.

  • Personenversicherungen
    z.B. Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung oder auch Zahnzusatzversicherung
  • Sachversicherungen
    z.B. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung aber auch Reiseversicherung oder Haustierversicherung
  • Haftpflichtversicherungen
    z.B. Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung