Philipp von Gayl
Fachanwalt für Verkehrsrecht

030 / 308 723 06

Verkehrsrecht – Wir stehen Ihnen zur Seite!

Wo gehobelt wird, da fallen Späne – ganz genauso ist es auch im Verkehr. Bei immer mehr Fahrzeugen, die sich zur selben Zeit auf den Straßen befinden und Fußgängern wie Fahrradfahrern, die eilig zu ihrem Ziel wollen, passiert es schnell, dass etwas oder jemand übersehen wird.

Wenn Sie mit verkehrsrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert werden, sollten Sie sich an uns wenden! Rufen Sie uns unter 030/308 723 06 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Dank unserer langjährigen Erfahrung, sind Sie bei uns in allen Bereichen des Verkehrsrechts auf der sicheren Seite. Wir informieren Sie über die Rechtslage, zeigen Ihnen die für Ihren Fall beste Herangehensweise auf und vertreten Sie im Ernstfall auch vor Gericht. Sollten Sie Fragen zur Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung haben, unterstützen wir Sie gern.

Unsere Tätigkeiten im Verkehrsrecht

  • Verkehrsstrafrecht
    Leider kann es auch im Straßenverkehr recht schnell zu einem Ermittlungsverfahren kommen, bei dem Ihnen der Führerscheinentzug droht oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden können. Aussageverweigerung und anwaltlicher Schutz sind deshalb besonders wichtig. Einige Verstöße, die als Verkehrsstraftat einzuordnen sind, sind bspw. die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahrerflucht.
  • Verkehrszivilrecht
    Das Verkehrszivilrecht regelt die Ansprüche, die von Fahrzeugbesitzern gegenüber Firmen, Versicherungen oder anderen Personen erhoben werden. Es handelt sich hauptsächlich um Bereiche des Verkehrshaftungsrechts und des Verkehrsvertragsrechts. Häufig geht es hierbei um Schadenersatzansprüche in Folge von Verkehrsunfällen, aber auch um Haftungsfragen bei festgestellten Mängeln nach dem Fahrzeugkauf. Sollte in Ihrem Fall unklar sein, wer bei Ihrem Verkehrsunfall haftet oder sollten Sie unverschuldet zur Haftung herangezogen werden, helfen wir Ihnen gerne, den Fall zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Auch bei Fragen zu Autokauf oder -verkauf, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden und vielen weiteren Themen, stehen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit beratend und vertretend zur Seite.
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
    Mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren sieht sich so gut wie jeder regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeugfahrer mindestens einmal im Leben konfrontiert, denn jede, auch noch so geringfügige Verletzung der Verkehrsordnung kann zu einem solchen Verfahren führen. Ob Sie nun zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren, ein Handy am Steuer benutzt oder falsch geparkt haben. Gegen welche Regel Sie auch immer verstoßen haben, wir haben bereits jeden Fall mehrfach auf dem Tisch gehabt und wissen, wie man am besten vorgeht, um möglichst straffrei oder mit einem blauen Auge davon zu kommen und mögliche Punkte in Flensburg zu vermeiden.
  • Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis
    Zu einem solchen Verfahren kann es aus verschiedenen Gründen kommen. Mit entsprechender anwaltlicher Unterstützung, muss es das allerdings nicht! Wie hoch Ihre Chancen stehen, den Führerschein zu behalten, ist stark einzelfallabhängig und kann erst nach Akteneinsicht beurteilt werden. Geben Sie jedoch in keinem Fall frühzeitig auf und lassen Sie ein solches Verfahren nicht über sich ergehen, ohne dagegen vorzugehen! Ist die Fahrerlaubnis einmal entzogen, wird es nicht nur teuer, diese zurückzubekommen, sondern aufgrund der vielen Tests unter Umständen sogar fast unmöglich. Sollten Sie stattdessen Unterstützung bei einer bevorstehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder bei der Anerkennung eines Auslandsführerscheins haben, so können Sie uns ebenfalls gerne ansprechen.