Wer als Zeuge vor Gericht aussagen soll, ist der Wahrheit verpflichtet. Da Aussagen von Zeugen als wichtige Beweise gewertet werden, die maßgeblich zur Urteilsbildung beitragen können, ist es von höchster Wichtigkeit, dass sie wahrheitsgemäß sind – und nicht etwa gelogen. Um also Falschaussagen zu vermeiden, werden Zeugen oft vom Gericht unter Eid gestellt. Wer trotz Vereidigung Falschaussagen trifft, macht sich strafbar.
Es gibt Situationen, in denen ein Zeuge in einen Loyalitätskonflikt kommen kann, wenn er eine wahrheitsgemäße Aussage treffen würde. Dies betrifft nahe Angehörige, die man nicht zwingen möchte, durch eine Aussage zur Strafverfolgung gegen einen eigenen Verwandten oder Angetrauten beizutragen. Es kann aber auch Personen mit beruflicher Verschwiegenheitsverpflichtung betreffen, also bei sogenannten Berufsgeheimnisträgern, wie z.B. Ärzten oder Rechtsanwälten.
Auch der Beschuldigte hat das Recht sich nicht selbst zu belasten. Dabei handelt es sich dann um das sogenannte Aussageverweigerungsrecht, das es in Strafverfahren erlaubt, keine Aussagen machen zu müssen.
Die Zivilprozessordnung, die in zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zum Einsatz kommt, erlaubt die Zeugnisverweigerung aus persönlichen und aus sachlichen Gründen.
Personen, die sich auf persönliche Gründe berufen können:
Wenn die Beantwortung von Fragen zu folgenden Sachverhalten führen würde:
In Strafprozessen darf das Zeugnis nur verweigert werden, wenn dadurch der Beschuldigte direkt betroffen wäre. Wenn sich der Zeuge auch hier selbst belasten würde, muss er sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen, was in dem Fall nicht dem Zeugnisverweigerungsrecht entspricht.
Ist also eine Zeugnisverweigerung auf den Beschuldigten bezogen, so können die nachfolgende Personen davon Gebrauch machen.
Für diejenigen Personen, die aus beruflichen Gründen, d. h. wegen ihrer Schweigepflicht Zeugnis verweigern dürfen, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr, wenn sie von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.
Vor Gericht kann der Zeuge die Zeugnisverweigerung erklären, muss aber sein Recht hierzu glaubhaft begründen. Das Gericht selbst muss Betroffene über die Möglichkeit, einen Eid zu verweigern stets aufklären. Wenn es zum Streit über die Rechtmäßigkeit einer Zeugnisverweigerung kommt, muss hierüber ein Zwischenurteil durch das Gericht erfolgen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht kann gegenüber dem Gericht sowie den Ermittlungsbehörden beansprucht werden. Gegenüber allen dritten Parteien kann die Zeugnisverweigerung prinzipiell immer genutzt werden, auch gegenüber der Polizei.