Unberechtigte Mängelrügen sind nicht nur ärgerlich, die Bearbeitung kostet oft auch noch Geld. Das Landgericht (LG) Kassel hat jetzt entschieden, dass der Bauunternehmer Anspruch darauf hat, diesen Aufwand vergütet zu bekommen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
In diesem Fall ist für die Kasseler Richter ein Werkvertrag über die Prüfung der Mängelursache konkludent geschlossen worden (LG Kassel, 12 S 2/06).