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Das Entziehen einer durch Einbürgerung erworbenen Staatsangehörigkeit durch Mitgliedstaat wegen Täuschung verstößt nicht gegen Unionsrecht

Ausländerrecht \ Urteil \ eingestellt am 17. 03. 2010

Es verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union, wenn ein Mitgliedstaat einem Unionsbürger die durch Einbürgerung erworbene Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats wieder entzieht, falls die Einbürgerung durch Täuschung erschlichen wurde. Voraussetzung ist, dass die Rücknahmeentscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.

EuGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. C-135/08

Mit freundlicher Genehmigung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH

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