Suche
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden
Ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) der Bauträger Miteigentümer, kann er bei einer bestehenden
Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden.
So entschied das Amtsgericht (AG) Landsberg/Lech in einem Fall, in dem mögliche Mängel an dem
Gemeinschaftseigentum in Rede standen. Der Verwalter hatte vorgeschlagen, einen Sachverständigen zu
beauftragen. Dieser sollte die Mängel feststellen. Bei der Abstimmung über die hierfür anfallenden Kosten für die
WEG sollte der Bauträger von der Abstimmung ausgeschlossen werden. Das AG bestätigte nun diese
Vorgehensweise. Es bestehe eine Interessenkollision, da der Beschluss letztlich die Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber dem Bauträger betreffe. Der Bauträger sei daher als Betroffener von der Abstimmung
auszuschließen (AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG).

