Jan Manshardt
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

030 / 308 723 06

Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in Berlin Mitte

In unserer Rechtsanwaltskanzlei betreuen wir seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Wir bieten Ihnen eine diskrete und kompetente Beratung und aktive Vertretung Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und kennen daher das Arbeitsrecht aus der Sicht beider Seiten sehr genau.

Wir werden uns stets mit Nachdruck für Ihre Rechte einsetzen und dabei die für Sie optimale Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen finden und durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Unsere arbeitsrechtlichen Themenbereiche

  • Kündigung
    Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung. Es ist dabei zu unterscheiden, ob eine ordentliche, personenbedingte, außerordentliche/fristlose, betriebsbedingte, verhaltensbedingte Kündigung oder eine Verdachtskündigung oder Änderungskündigung vorliegt. Wir prüfen Ihren Fall unter jedem dieser Aspekte genau.
  • Kündigungsschutz
    Führen von Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
  • Abfindungen
    Aushandeln und Abschließen von Vergleichen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen.
  • Zeugnisse
    Beratung und Vertretung bei Zeugnissen, Versetzungen und Abmahnungen.
  • Arbeitsverträge
    Prüfung und individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ergänzt oder auch modifiziert werden können.
  • Dienstverträge
    Ausgestaltung von Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Geschäftsführer und Leitende Angestellte
    Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverhältnissen.

Abfindungen nach Kündigungsschutzklage

Wurde Ihr Arbeitsvertrag gekündigt, so gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das Unternehmen kann sich jedoch freiwillig dazu bereit erklären, eine Abfindung zu zahlen. Dies ist sogar sehr häufig der Fall, wenn innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird, da die größte Anzahl an Kündigungen, aufgrund zahlreicher Arbeitnehmerschutzgesetze rechtlich anfechtbar ist.

Viele Unternehmen zahlen lieber eine Abfindung als das Risiko einzugehen, den Prozess zu verlieren, dadurch Geld und Zeit zu verlieren und den Arbeitsvertrag fortführen zu müssen. Wir prüfen für Sie, wie hoch Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen, ermitteln die Höhe der möglichen Forderung, beraten und begleiten Sie individuell hinsichtlich der besten Strategie und helfen Ihnen auf Wunsch auch gerne bei einer außergerichtlichen Einigung.