Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts betrifft unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt die Phasen Eingehung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schon beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses werden häufig Fehler gemacht, die teilweise existentielle Folgen während des Bestehens oder nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses haben können. Wir beraten daher schon vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, etwa durch die Prüfung von Arbeitsvertragsangeboten oder durch den Entwurf von Arbeitsverträgen.

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses liegt unsere Tätigkeit im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Ausübung des Weisungsrechtes des Arbeitgebers, mit der Erteilung von Abmahnungen oder der Geltendmachung von Lohnansprüchen gegen den Arbeitgeber.

Besonders wichtig ist die anwaltliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Hier werden erfahrungsgemäß häufig Fehler gemacht, die unumkehrbar sind. So bedeutet das Überschreiten der Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht regelmäßig für den Arbeitnehmer, dass dieser sich nicht mehr darauf berufen kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Gerade hier ist daher ein schnelles Handeln zur Sicherung von Rechten notwendig.

Auch sind bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelmäßig eine große Anzahl von sozial- und steuerrechtlichen Punkten zu beachten, die oft von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind. Kompetente Beratung ist hier besonders wichtig.

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