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Strafrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate.
Rechtsanwalt Jan Manshardt wurde auf Grund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und der besonderen praktischen Erfahrung 2005 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen.
Im Bereich des Strafrechts ist eine Vertretung durch einen Anwalt für den Mandanten häufig von existentieller Bedeutung. Im Ermittlungsverfahren beziehungsweise im häufig folgenden Strafverfahren steht der Beschuldigte allein der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegenüber. Ohne anwaltliche Vertretung hat er in diesem Zusammenhang nicht einmal das Recht, in Akten, die in seiner Angelegenheit geführt werden, Einsicht zu nehmen.
Dies allein zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig schon im Ermittlungsverfahren durch einen Verteidiger vertreten zu lassen. Dieses gilt natürlich um so mehr, wenn sich der Mandant während des Ermittlungsverfahrens bereits in Untersuchungshaft befindet. In dieser Situation ist die erfolgreiche Wahrnehmung der eigenen Rechte ohne anwaltliche Hilfe kaum noch möglich.
Wir übernehmen daher die Vertretung von Mandanten schon im Vorfeld eines möglichen Strafverfahrens. Unsere Tätigkeit ist hierbei nicht auf das reine Strafrecht beschränkt, sondern umfasst auch die Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinarverfahren.
Über das allgemeine Strafrecht hinaus sind wir im Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Ausländerstrafrecht und in Angelegenheiten der Organisierten Kriminalität tätig.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns 24 Stunden unter der Telefonnummer: 030 / 308 828 20


