Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammer sogenannte Fachausschüsse gebildet, die mit Rechtsanwälten besetzt sind. Diese prüfen die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnungen und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab.

Ein Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen, kann aber durchaus mehr als zwei Fachanwaltsbezeichnungen erwerben. Dabei bleibt es ihm überlassen, welche dieser Bezeichnungen er nach außen führen will. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen (mindestens einstündige, in der Regel aber fünfstündige Klausuren), in Ausnahmefällen auch noch einer „Fachgespräch“ genannten mündlichen Prüfung, gefordert. Die Weiterbildung ist auch im Fernstudium möglich. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet (z. B. Familienrecht: 120 Fälle in drei Jahren) nötig. Ab dem Jahr, das dem Besuch des Fachanwaltskurses folgt, muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung hörend oder dozierend teilnimmt oder wissenschaftliche Artikel auf dem entsprechenden Fachgebiet veröffentlicht.

Zuletzt wurde der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zum 1. Januar 2008 eingeführt.

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