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Rechtslexikon

Bei rechtlichen Angelegenheit hat man es oft mit Fachbegriffe zu tun, deren Bedeutung nicht jedem geläufig sind. Wir bieten Ihnen hier zu verschiedenen Rechtsvokabeln genauere Erklärungen.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im Wettbewerbsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht.

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtssuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können übernommen werden. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.

Ehevertrag

Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Ein Ehevertrag ist nach deutschem Recht nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fälle auch nach der Scheidung.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren oder Vorverfahren ist Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Das Ermittlungsverfahren führt im Strafverfahren eine Ermittlungsbehörde, die meistens die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft ist. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist dies die Verfolgungsbehörde.

Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist zu unterscheiden vom Führerschein.

Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

Führerschein

Ein Führerschein ist eine Urkunde, die über die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen Auskunft erteilt. Er ist normalerweise der Beleg dafür, daß der Inhaber eine Fahrerlaubnis besitzt.

Güterstand

Der Güterstand einer Ehe regelt die Vermögensverhältnisse der Ehepartner untereinander. Das deutsche Güterrecht unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft. Ist kein Ehevertrag geschlossen, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Härtefallscheidung

Stellt die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte dar, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Ehe gemäß § 1565 Abs. 2 BGB vor Vollendung des ersten Trennungsjahrs und ohne Einwilligung beider Ehegatten geschieden werden.

Mandat

Als Mandat (von lateinisch mandare = „aus der Hand geben, beauftragen, befehlen“) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet. Im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit ist hiermit der Auftrag an den Rechstanwalt gemeint, sich einer Angelegenheit im Sinne seines Auftraggebers (Mandanten) anzunehmen. Dem Mandat liegt der Anwaltsvertrag zwischen dem Mandanten und dem Anwalt zugrunde, welcher regelmäßig durch die erteilte Vollmacht dokumentiert wird.

Scheidung

Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 BGB nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (s. § 1567 BGB).

Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist eine tatsächliche Erklärung, mit der etwas erklärt wird, was dem Erklärenden nachteilig ist. Ein Schuldanerkenntnis im Rechtssinne ist eine in rechtlichem Kontext gegebene Erklärung, mit der das Bestehen einer Schuld anerkannt wird.

Schönheitsreparaturen

Als Schönheitsreparaturen wird im Mietrecht allgemein „das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen“ verstanden. Fraglich ist in vielen Fällen, ob diese Arbeiten vom Vermieter oder vom Mieter zu erbringen sind.

Sorgerecht

Das Sorgerecht (die elterliche Sorge) umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Inhaber der elterlichen Sorge sind die Eltern, wobei zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, unterschieden wird.

Staatsanwaltschaft

Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist eine Behörde, die vor allem für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig ist und als solche ein Teil der Justiz ist. Sie wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten zu erzielen. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger.

Strafverfahren

Die Bezeichnung Strafverfahren stellt einen Oberbegriff dar, der das gesamte Verfahren vom ersten Verdacht bis zu einer abschließenden Entscheidung, Einstellung oder Verurteilung, umfasst. Das Strafverfahren besteht aus Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, hier entscheidet das Gericht, ob es eine Anklage der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung annimmt und das Hauptverfahren eröffnet, und dem Hautverfahren, dem eigentlichen Strafprozess.

Trennungsjahr

Unter dem Trennungsjahr versteht man den einjährigen Zeitraum der Trennung zweier Ehepartner, nach dessen Ablauf die Zerrüttung der Ehe gesetzlich vermutet wird, sofern beide Ehepartner die Scheidung wünschen bzw. eine Versöhnung ablehnen. Nach einer Dreijährigen Trennung wird die Zerrüttung der Ehe auch dann gesetzlich vermutet, wenn nur ein Ehepartner die Scheidung wünscht.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist der Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Umgang mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten.

Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.

Unterlassungserklärung

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich derjenige, der sie abgibt, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Praktisch relevant ist die Unterlassungs- bzw. Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht: Der Konkurrent wird aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt. Er muss nun, um eine Klage abzuwenden, eine in der Regel strafbewehrte Erklärung abgeben, in der er sich dazu verpflichtet, den abgemahnten Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen.

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft – häufig einfach U-Haft genannt – ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat. Die Untersuchungshaft darf nur durch den Richter durch Haftbefehl und einem Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet werden. Ihr geht in aller Regel eine Festnahme durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft voraus. Die Untersuchungshaft darf in der Regel höchstens sechs Monate dauern.

Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister (VZR) ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführtes Register, in dem alle rechtskräftig festgestellten verkehrsrechtlichen Rechtsverstöße, wie z.B. Bußgeldbescheide und Strafurteile, von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis festgehalten werden. Die Einträge richten sich nach dem in § 4 StVG geregelten Punktesystem.

Zugewinngemeinschaft

Als Zugewinngemeinschaft wird in Deutschland der gesetzliche Güterstand bezeichnet, der die Vermögensverhältnisse der Eheleute regelt, wenn diese keine andere Vereinbarung getroffen haben. Dabei wird im Falle einer Scheidung das hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn), bis auf Ausnahmen, zu gleichen Teilen auf die Eheleute aufgeteilt.