Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst alle Probleme im Zusammenhang mit den privat abgeschlossenen Versicherungsverträgen.

Es fallen aber nicht die Versicherungsverhältnisse darunter, die zwischen dem Bürger und den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern bestehen. Die hier auftretenden Probleme unterfallen dem Sozialrecht.

Häufig machen sich die Probleme im Versicherungsrecht erst bemerkbar, wenn ein Schadensfall auftritt. In diesem Moment prüft der Versicherer, umgangssprachlich die Versicherung genannt, ob es Möglichkeiten gibt, den Schaden nicht zu regulieren.

Hierbei wird sodann geprüft, ob sich der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Versicherungsvertrages korrekt verhalten hat und alle Angaben, die erforderlich waren, vollständig und richtig gemacht hat. Gerade bei lang laufenden Versicherungsverträgen, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitversicherung, besteht hier das Risiko, jahrelang Beiträge zu zahlen, die im Ernstfall nicht zu einer Leistung des Versicherers führen, da dieser den Vertrag wegen Falschangaben anficht.

Genauso beliebt ist es bei den Versicherern, nach Fehlern zu forschen, die der Versicherungsnehmer vor dem Schadensfall – zum Beispiel: Fahrrad stand nachts nicht im Keller – oder nach dem Schadensfall – zum Beispiel: Polizei wurde über die gestohlenen Gegenstände nicht schnell und vollständig genug informiert – gemacht haben könnte. Auch hier droht der Verlust des gesamten oder von Teilen des Versicherungsschutzes.

Es ist daher zu empfehlen, sich spätestens, wenn der Versicherer Nachfragen hat und den Verlust des Versicherungsschutzes in Aussicht stellt, anwaltlich vertreten zu lassen. Nur der erfahrene Versicherungsrechtsanwalt kann dann noch so vortragen, dass ein Schaden vermieden werden kann.

Bei Schadensfällen von großer wirtschaftlicher Bedeutung kann es angezeigt sein, wegen der Gefahr von Fehlern bei der Schadensanzeigen gleich einen Versicherungsanwalt zu beauftragen, auch wenn in diesem Fall die Kosten der Beauftragung nicht vom Versicherer getragen würden.

Rechtsanwalt Jan Manshardt beschäftigt sich seit Jahren mit den Problemen des Versicherungsrechts und hat den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus besucht er jährlich die erforderlichen Fortbildungen für Fachanwälte.

Detaillierte Informationen zum Versicherungsrecht und meiner Tätigkeit in diesem Bereich finden Sie unter www.versicherungsrecht-berlin-mitte.de.

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