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Vertragsrecht
Lesen Sie Ihre Verträge immer gewissenhaft und vollständig? Lesen Sie auch das Kleingedruckte?
In Deutschland besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt, jedem ist es freigestellt, ob und mit wem oder zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will. Dies gilt allerdings nicht, wenn ein gesetzliches Verbot besteht (z.B. bei Sittenwidrigkeit). Die umgekehrte Ausnahme vom Grundsatz ist der Kontrahierungszwang.
Wir prüfen gründlich Ihren Vertrag, beraten Sie und helfen Ihnen bei Auseinandersetzungen, die sich aus Verträgen aller Art ergeben. In den Bereichen Rechtsgeschäfte, Vertragsvereinbarung, Vertragsabschluss, Wirksamkeit von Verträgen, Vertragsbedingungen, Willenserklärung, Vertragsverpflichtungen, Widerrufsrecht und Kündigung haben wir über 10 Jahre Erfahrung und arbeiten außergerichtlich wie auch gerichtlich (meist) erfolgreich für unsere Mandanten.
Wir gestalten für Sie maßgeschneiderte Verträge: Vom Arbeitsvertrag, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Aufhebungsvertrag, Darlehensvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leasingvertrag, Verpflichtungsvertrag bis hin zum Werkvertrag.
Desweiteren bieten wir Ihnen Vertragsmanagement an. Unser Vertragsmanagement umfasst die Betreuung der vertraglichen Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die Implementierung von Verträgen und Vornahme von Vertragsänderungen aus technischen, terminlichen, personellen oder finanziellen Gründen.
Wenn Ihnen die Unterzeichnung eines Vertrages angeboten wird und Sie sich nicht sicher fühlen, bietet sich unsere anwaltliche Beratung an. Wir prüfen dann für Sie gewissenhaft das rechtliche Risiko, gehen versteckten Formulierungen auf den Grund und weisen Sie auf Stolpersteine hin, so dass Sie immer auf der sicheren Seite sind. Wir lesen für Sie immer besonders gerne und intensiv das Kleingedruckte.
Aktuelle Urteile
- E-Bay: Verwechslung von Versteigerungs- und Festpreisangebot berechtigt zur Anfechtung
- Kartenlesen: Vergütungsanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen
- Reiserecht: Missverständliche Reiseunterlagen sind ein Reisemangel
- Fernabsatzgeschäft: Keine Belastung des Verbrauchers mit Kosten für Hinsendung der Ware
- Reiserecht: Entschädigungsansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für Mitreisende
- Kaufrecht: Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag


