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Verwaltungsrecht
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts umfasst den Bereich, in welchem dem Mandanten die öffentliche Hand hoheitlich handelnd entgegen tritt.
Dies bedeutet, dass es sich regelmäßig um einen Fall des Verwaltungsrechtes handelt, wenn eine Behörde einem Bürger gegenüber einen Bescheid erlässt.
Fühlt sich einer unserer Mandanten durch einen Bescheid ungerecht behandelt, überprüfen wir zunächst die Rechtmäßigkeit des Bescheides und führen, wenn der Bescheid rechtlich angreifbar ist, das außergerichtliche Widerspruchsverfahren in dieser Sache durch. Hierbei versuchen wir, schon in diesem Stadium durch engen Kontakt mit der den Bescheid erlassenden Behörde eine für unsere Mandanten günstigere Entscheidung zu erzielen.
Gelingt es auf diesem Wege nicht, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen, wird nach dem Widerspruchsverfahren das gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt. Hierbei übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten in der Auseinandersetzung mit der Behörde und dem Gericht.
Aktuelle Urteile
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- Arbeitszimmer: Hoffnungen ruhen auf dem Bundesverfassungsgericht
- Bebauungsplan: Kein Dorfgebiet ohne Landwirtschaft
- Bebauungsplan: Befangenheit eines betroffenen Ratsmitglieds
- Gebührenbescheid: Keine Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz bei Grillfeier
- Werbungskosten/Betriebsausgaben: Positives Arbeitszimmer-Urteil


