Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Oft wird es auch mit den Begriffen Bürgerliches Recht, Zivilrecht oder Privatrecht gleichgesetzt. Anders als im öffentlichen Recht gibt es hier keine Über- oder Unterordnung zwischen den Parteien (wie z.B. zwischen Behörde und einer Person), sondern es gilt die Gleichbehandlung zwischen den Parteien.

Das allgemeine Zivilrecht beinhaltet viele Bereiche, die wir für Sie unter spezialisierten Rechtsbereichen bearbeiten, so z.B. das Familienrecht oder das Arbeitsrecht. Alle nicht dazugehörenden Fälle werden von uns im Bereich des allgemeinen Zivilrechts bearbeitet. Dazu gehören z.B. Verträge zwischen Firmen und Privatpersonen oder sonstige privatrechtliche Verträge, Urheberrechtsfragen, Handels- und Gesellschaftsrecht und Schuldverhältnisse wie z.B. Kauf- und Mietverträge.

Die grundlegenden Regeln des Zivil- bzw. Privatrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Hier werden sehr umfassend alle Bereiche des täglichen Miteinanders rechtlich definiert. Uns kommt es darauf an, für Sie als Mandanten die wichtigen Sachverhalte präzise herauszuarbeiten und in Ihrem Interesse anzuwenden.

Praktisch gesehen bearbeiten wir hier für Sie z.B. Fragen zum Verbraucherschutz oder zum Kaufrecht, z.B. bei Mängeln einer Kaufsache, Fragen zu Kauf-, Miet- oder Pachtverträge oder helfen bei der Ausarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung von Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Für komplexes Vertragsrecht bieten wir Ihnen unsere Unterstützung im Rahmen unseres eigens eingerichteten Schwerpunktgebiets an.

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