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Erbrecht
Das Erbrecht ist verfassungsrechtlich in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert und wird vornehmlich im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), aber auch im Sachenrecht und Familienrecht geregelt. Daneben regelt das Erbrecht Formen und Gestaltungsmöglichkeiten der Erbfolge, d.h. wie der Übergang des Vermögens und der Schulden eines Verstorbenen auf einen oder mehrere Erben durch Rechtsgeschäfte des Erblassers festgelegt werden kann.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Gestaltung von substanzschonenden Testamenten, die Ihnen helfen, Ihren letzten Willen juristisch exakt und sinngemäß zu formulieren.
Wir erledigen für Sie Testamentsvollstreckungen, regeln die Streitigkeiten unter Erben, klären Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse und gestalten Patienten- und Vorsorgevollmachten sowie Übertragung von Immobilien auf die Kinder.
Nach einem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Formalitäten und helfen bei der Ablieferung und Auslegung von Testamenten und klären unter Umständen auch, ob eine Annahme oder Ausschlagung des Nachlasses wirtschaftlich sinnvoll ist und gegebenfalls eine Testamentsanfechtung in Betracht kommt.
Wir beraten Sie qualifiziert zum Thema Schenkungs- und Erbschaftssteuer und helfen Ihnen bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung. Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche werden von uns effektiv durchgesetzt bzw. abgewehrt.
Ein Schwerpunkt ist die individuelle Nachfolgeplanung durch eine vorweggenommener Erbfolge. So müssen Übergabe- und Schenkungsverträge einerseits steuerlich optimiert werden, andererseits ist es wichtig, die Versorgung des Schenkers im Alters- und Pflegefall abzusichern.
Durch unsere jahrelangen Erfahrung bei Erbprozessen können wir die Kosten und Risiken für Sie realistisch einschätzen. Wir sorgen dafür, dass Sie bzw. Ihre Erben im Erbfall soviel Steuern wie rechtlich möglich sparen.
Aktuelle Urteile
- Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden
- Erbrecht: Wer haftet für Bestattungskosten?
- Erbrecht: Amtsträger haftet bei Bestätigung einer Unterschrift unter einem nichtigen Testament
- Aktuelle Gesetzgebung: Zentrales Testamentsregister wird eingerichtet
- Erbrecht: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei rechtshängigem Scheidungsverfahren
- Erbvertrag: Rücktritt von einem Pflegevertrag


