Rentenrecht

Die gesetzliche Rentenversicherung begleitet den Versicherten während seines gesamten Arbeitslebens und bietet ihm Schutz für folgende Versicherungsfälle:

  • Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Leistungen an Hinterbliebene
  • Alter.

Viele Bürger fragen sich daher: Ab wann kann ich in Rente gehen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Art von Rente kommt überhaupt für mich in Betracht? Wie hoch wird meine voraussichtliche Rente sein? Wie hoch ist meine Versorgungslücke und was kann ich dagegen tun? Unsere anwaltliche Beratung zielt darauf ab, auf die wichtigsten Fragen eine für Sie zufriedenstellende Antwort zu geben.

Dazu gehören u.a. Fragen zur richtigen Gutachterauswahl für Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit (Frührente) und allgemeine Hinweise zu Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beispiel: Wie viel kann neben der Rente hinzuverdient werden?

Altersrente ist nicht gleich Altersrente. So wird zwischen verschiedenen Altersrenten unterschieden. Für jede Art der Altersrente sind für den Bezug bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Und jede Rente muss beantragt werden. Die bisher unter besonderen Bedingungen gezahlte Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gibt es ab 2012 nicht mehr. Betroffen sind davon die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger.

Arten der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Regelaltersrente (normale Altersrente)
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Altersrente wegen Schwerbehinderung

Wenn der Rentenbescheid kommt, ist zumindest der Versicherungsverlauf mit den Versicherungszeiten genau zu prüfen. Da ein Rentenbescheid nicht endgültig ist, können Versicherungszeiten nachgetragen werden.

Wir führen für Sie das Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten in ganz Deutschland durch.

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