Suche
Familienrecht
Im Familienrecht beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft sowohl bei der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen als auch bei der Durchführung von Scheidungsverfahren. Außerdem stehen wir bei der Vereinbarung und Formulierung von Eheverträgen beratend zur Seite.
Ungelöste familienrechtliche Probleme beeinträchtigen den einzelnen meist mehr als andere rechtliche Differenzen. Unser erstes Ziel ist es daher, im Familienrecht eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten zu erarbeiten, die es diesen ermöglicht, bei der Wahrung ihrer rechtlichen Positionen eine langfristige streitige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Wegen der Komplexität an rechtlicher Problematiken gerade im Falle einer ehelichen Trennung – nur stellvertretend seien die Bereiche Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und ehelicher Hausrat genannt – ist eine anwaltliche Beratung möglichst schon im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens angezeigt. Gerade im Bereich der Ehescheidung ist es aber trotzdem häufig möglich, durch die Herbeiführung von Einigungen im Vorfeld die Notwendigkeit streitiger gerichtlicher Entscheidungen möglichst gering zu halten. Dieses ist insbesondere auch im Kosteninteresse der Beteiligten sinnvoll, damit mit der Scheidung keine größeren als die notwendigen wirtschaftlichen Einbußen verbunden sind.
Aktuelle Urteile
- Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Straftaten gegen den anderen Ehegatten
- Sorgerecht: Übertragung der Entscheidungskompetenz zum Schulbesuch
- Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig
- Sittenwidrig: Keine Rückzahlung von sogenanntem „Brautgeld“
- Sorgerecht: Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder
- Kindesunterhalt: Klassenfahrten und Schüleraustauschprojekte sind kein Sonderbedarf


